Hallo liebe Mobilheimbesitzer,
vielleicht kann uns jemand helfen. Wir haben seit 16 Jahren ein ca. 55 Jahre altes englisches Mobilheim auf einem privaten angemeldeten Campingplatz gepachtet. Auf unserem Campingplatz standen früher 6 Wohnwagen und 3 Mobilheime seit Eröffnung des Campingplatzes Ende der 50er Jahre.
Mit der Zeit wurden die Vorzelte und Wohnwagen mit Holz und Dächern überbaut. Wir hatten einen kleinen Balkon und und da das Vorzelt schon älter war, haben wir auch ein Dach darübergebaut. Vor ca. 2 Jahren hat die Stadt (Bauamt) die Plätze kontrolliert und diese An und Umbauten bemängelt und verlangt diese abzureißen, wegen Brandschutz etc. Die anderen Camper haben alles abgebaut und den Campingplatz verlassen. Wir drei mit den Mobilheimen haben uns auch an die Vorgaben gehalten und alles vorschriftsmäßig abgebaut. Selbst Gerätehäuschen mußten entfernt werden. Danach haben wir 1 Jahr nichts mehr von der Stadt gehört und waren in dem Glauben, jetzt wäre alles in Ordnung. Vor ca. 3 Wochen war eine erneute Begehung und der Mitarbeiter vom Bauamt verlangt jetzt, das die Mobilheime auch weg müssen. Auf einem Campingplatz dürften nur Wohnwagen stehen, die ortsveränderlich sind. Bis dato hatte er noch nie etwas davon gesagt, das diese Mobilheime nicht erlaubt sind, er beruft sich jetzt auf die Campingplatzverordnung NRW. Wir sind total traurig, wenn wir dort wegmüssen, zumal wir das Mobilheim innen renoviert und instandgesetzt haben. Unser Mobilheim hat noch die Deichsel und auch Räder, man kann es natürlich nur mit einem Tieflader transportieren, aber es ist beweglich. Wir haben natürlich alles versucht, aber er meinte es muß weg, es sei denn wir könnten Papiere besorgen, woraus hervorginge das es ein Wohnwagen ist. Aber wie, das Mobilheim ist schon ein Oldy es wurde ca. 1955 in England gebaut und steht seit Ende der 50er Jahre auf dem Campingplatz. Leider kann ich auch kein Schild finden, wie es heißt. Ursprünglich hatte es sogar einen Kohleofen und einen Kamin, außerdem ein kleines Badezimmer mit einer kleinen rosa Badewanne und einem rosa Waschbecken. Es ist eine richtige Holzküche eingebaut, die wir restariert haben. Auf der Deichsel steht B & B , die Firma in England, wo das Chassie hergestellt wurde. Mehr konnte ich nicht finden. Wer kann uns vielleicht helfen oder Tipps geben, ob die Stadt damit durchkommt, bzw, wie ich an die Marke des Mobilheims kommen kann, ich habe im Internet schon alles durchsucht, aber so ein Mdell wie wir haben, ist einfach nicht zu finden. Vielen Dank im vorraus Viele Grüße Razeemah :hilfe
Bauamt verlangt unerwartet Abriss von Mobilheim auf Campingplatz obwohl dieses schon 50 Jahre dort steht
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hallo
vielleicht schon mal den begriff "duldung" und "bestandschutz" dem bauamt entgegengebracht ???
weil wenn dieses teil schon solange dasteht und es auch vorher schon begehungen gegeben hat dann sollte man doch mal
die verwaltung in regress nehmen weil sie dann vorher ihrer pflicht nicht nachgekommen sind.
weil auch die haben sich an regeln zuhalten.
und so wie du das hier schilderst würde ich auf bestandschutz beharren...
und es ist auch für einen laien ersichtlich das es sich um eine bewegbare behauhausung handelt wenn schon eine deichsel sichtbar ist ...
einfach dem amtschimmel auf die füsse treten!!!!!!! -
Hallo,
ich nehme mal an, ihr steht auf Klein Balken?
Auf einem Campingplatz dürften nur Wohnwagen stehen, die ortsveränderlich sind
Fragt bei der Stadt nach, wo geschrieben steht, das das nur Wohnwagen beinhaltet. Mobilheime sind ja ortsveränderlich, eben nur mit mehr Aufwand. Sollen sie Euch zeigen, auf welchen Gesetzestext sie sich berufen.
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- Offizieller Beitrag
So ähnlich würde ich das auch anfangen.
Auf die Antwort wäre ich auch mal gespannt.
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Hallo, wir sind nicht auf Klein Balken, dort sind Mobilheime erlaubt, weil es ein Freizeitplatz ist Campingplatz und Mobilheimplatz, dort sind Mobilheime und auch Holzhäuser erlaubt.
Wir sind auf einem kleinen Privatcampingplatz und die Besitzerin ist schon eine ältere Dame, die leider keinen Anwalt hat. Mit Bestandsschutz haben wir auch schon probiert wir haben auch
nach der Zweitwohnsitzsteuer gefragt, die haben dann ja für illegale Bauten bzw. Mobilheime jahrelang Steuer kassiert. Ich hoffe, die Besitzerin wird bald einen Anwalt konsultieren, denn die Stadt verlangt auch, das sämtliche Betonplatten (von den vorherigen Campern) die den Platz verlassen haben, entfernt werden müssen. Irgendwie ist das alles willkür, er hätte ja vor zwei Jahren schon sagen können, die Mobilh. müssen weg, nein, die machen das S cheibchenweise. Ich kann leider die Campingplatzverordnung von 1960 NRW nicht finden, vielleicht kann mir da ja jemand weiterhelfen. Ich weiß nicht, wie damals bei Eröffnung des Platzes die Gesetze waren. Der vom Bauamt sagte, die Besitzerin hätte die Mobilheime genehmigen lassen müssen. Er beruft sich immer wieder auf das neue Campingplatzgesetz.. Werde weiter berichten. In dieser Gegend gibt es viele Campingplätze, die ebenfalls betroffen sind, nicht nur wir, nur das sind eben große Plätze, wo Anwälte dahinterstehen. LG Razeemah -
Hallo,
schau mal hier rein.Demnach wird unterschieden zwischen Campingplätze und Wochenendplätze
Der Type beruft sich demnach auf § 2 Abs. 2 der besagt:
Zitat(2) Wohnwagen sind Wohnmobile und Wohnanhänger, die jederzeit ortsveränderlich sind.
Das wiederum bedeutet dass auf Campingplätzen nur Wohnwagen etc,. nach § 2 Abs. 2 stehen dürfen
Zitat(1) Campingplätze sind Plätze, die ständig oder wiederkehrend während bestimmter Zeiten des Jahres betrieben werden und die zum vorübergehenden Aufstellen und Bewohnen von Wohnwagen oder Zelten bestimmt sind. Zeltlager, die gelegentlich oder nur vorübergehend eingerichtet werden, sowie kommunale Stellplätze für Wohnmobile, die nur zu einem vorübergehenden Übernachten eingerichtet werden, sind keine Campingplätze im Sinne dieser Verordnung.
Also müsste ein CP wo Mobilheime stehen dürfen lt. Bebauungsplan nicht nur ein " Sondergebiet, die der Erholung dienen - Campingplatz " auch als ein " Sondergebiet, die der Erholung dienen - Wochenendhäuser " festgelegt sein.
Das könnte der Punkt sein wo der Type meinte, du solltest beweisen das es sich bei deinem MoBi um ein Wohnwagen handelt, weil der CP nicht als sogenannter Wochenendhausplatz deklariert ist.
Unter Umständen ist es wohl auch möglich Mobilheime auf als CP deklarierten Plätzen zu betreiben.
z.B. in Schleswig Holstein. Dort besagt die "Landesverordnung über Camping- und Wochenendplätze (Camping- und Wochenendplatzverordnung)"Zitat(1) Campingplätze sind Plätze, auf denen Wohnwagen, Zelte und Campinghäuser aufgestellt werden können.
und als Wohnwagen gelten dort:
Zitat(4) Als Wohnwagen gelten
1. motorisierte Wohnfahrzeuge (Wohnmobile) und
2. Wohnanhänger, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht jederzeit zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen werden können, mit einer Grundfläche von nicht mehr als 40 m² (Mobilheime).Frage doch mal nach dem Bebauungsplan wo euer Platz drauf ist.
Was sagt denn der Betreiber dazu ?Hier habe ich die CP-Verordnung gefunden:
Normebene - recht.nrw.deGruß
Fiete -
hallo, unser Platz ist nur als Campingplatz ausgewiesen nicht als Wochenendplatz, in anderen Bundesländern gelten unterschiedliche Gesetze. Der Beamte beruft sich auf § 2.
Deshalb suche ich ein altes Campingplatzgesetz vielleicht gab es 1960 andere Vorschriften, die ich aber nicht finden kann. Wir haben ein altes engl. Mobi, in England heißt es Caravan, deutsche Ü
bersetzung Wohnwagen, Wohnwagenanhänger, etc., . Habe irgendwie schon alle versucht, bis jetzt noch kein Erfolg. Die Besitzerin ist auch ratlos, wie gesagt, ältere Dame. Danke für die Mühe.
Gruß Razeemah -
denn die Stadt verlangt auch, das sämtliche Betonplatten (von den vorherigen Campern) die den Platz verlassen haben, entfernt werden müssen.
???? das verstehe ich jetzt nun mal garnicht...!!!!ich gehe doch mal davon aus das der campingplatz im besitz der alten dame ist. wie kann es sein das die behörde nun verlangt das dort betonplatten entfernt werden müssen?
das ist ja genau so als ob ich zuhaus bei mir in meinem "befriedeten" besitz einen schubkarre kies hinschütte und die verwaltung mir das untersagt...
also leute mal ganz ehrlich. da liegt der hase doch ganz wo anders im pfeffer, wenn ich mir das hier alles so durchlese.
zumal ich auf meinem grund und boden eigentlich machen kann was ich will. solang ich dort kein atomkraftwerk betreibe. man verzeihe mir bitte grade den ironischen unterton
da reagiere ich ja selbst als nicht betroffener schon angepisst.
also ich würde der alten dame empfehlen das sie eine rechtsberatung bei einem anwalt macht. vielleicht hat sie ggf auch noch eine rechtschutzversicherung.
ebenso kannst du auch eine rechtsberatung bei einem anwalt machen, die kosten sind dafür nicht hoch je nachdem 50 bis 100 euro.
oder du hast vielleicht in deinem bekanntenkreis auch weitläufig einen rechtsanwalt den man mal ganz nettt fragen kann.aber mir kommt diese geschichte und das verhalten der behörde sehr suspekt vor.
ich schlage nochmal in die kerbe mit der sache des bestandschutzes und der frage warum früher dazu nichts gesagt bzw unternommen wurde, seitens der behörde.
in dem zusammenhang fällt mir nicht nur der bestandschutz als schlagwort ein sondern auch die "stillschweigende duldung" -
In dieser Gegend gibt es viele Campingplätze, die ebenfalls betroffen sind, nicht nur wir, nur das sind eben große Plätze, wo Anwälte dahinterstehen. LG Razeemah
dann versuch doch einfach mal rauszubekommen wenn möglich, welche anwälte dort die pächter vertreten und hör mal nach wie die, bei der sache vorgehen.
du kannst ja sagen das du von einem bekannten erfahren hast das der anwalt xy sich dort der sache angenommen hat
und du vor dem selben problem stehen würdest
wäre denk ich die einfachste sache zumal der oder die anwälte, sich schon so denke ich mal sich mit der materie beschäftigt haben. -
da fällt mir noch grade was ein...
also falls das alles nix nütz würde ich doch mal die hiesige presse bzw lokalpresse mit ins boot nehmen.
die kleinen zeitungen sind eigentlich immer sehr dankbar
für solche "storys" wo sie ein bisschen die amtsstuben aufwühlen können. -
ein noch interesantere frage dürfte sein
das es doch bestimmt auch eine "brandschutz" begehung des platzes geben muss oder gegeben hat...
darüber schonmal nachgedacht
und diese wird ja auch auf rechtlichen ebenen für gebäude oder etc durchgeführt. sollte man auch mal prüfen !!!!!! -
freifaller,
das stimmt leider so nicht, dass du auf deinem Grundstück jegliche Baumaßnahmen betreiben kannst.
Selbst zur Errichtung eines Fundamentes für einen kleinen Geräteschuppen oder die Pflasterung einer Terrasse brauchst du rein theoretisch eine Baugenehmigung.
Wenn die Betonplatten auf dem Campingplatz also ohne Baugenehmigung erstellt worden sind, kann es durchaus rechtlich korrekt sein, wenn diese wieder rückgebaut werden müssen. -
Hallo, man darf auch auf einem eigenen Grundstück nicht machen was man will, wie ich schon mitgeteilt habe, haben die anderen Camper, die den Platz verlassen haben teilweise diese Betonplatten gebaut und da die Bsitzerin des Platzes es nicht wußte, das die Betonplatten nicht erlaubt sind, hat sie die so ziehen lassen, ohne etwas zu unternehmen. Das Bauamt hat ja jetzt erst die Platten bemängelt. Bei den Begehungen wurden ja auch nur die Um-und Überbauten und die Holzhäuser bemängelt, von den Mobilheimen das die auch entfernt werden müssen, wurde nie gesprochen. Die Anbauten wurden ja schon alle entfernt(wegen Brandschutz etc..). Das haben wir ja auch akzeptiert. Habe ich in meinem Bericht ja schon alles mitgeteilt. Wir hoffen, das die Besitzerin sich einen Anwalt nimmt, die letzte Begehnung war ja aber erst am 12.6.14. -ich bin in dieses Forum gegangen, um vielleicht Tips von anderen Betroffenen zu bekommen, wenn es nicht anders geht, werden wir wohl auch zum Anwalt gehen müssen. Wir wußten ja auchbis dato nicht, das Mobilheime dort nicht erlaubt sind und die Bes. wußte es auch nicht. LG Razeemah
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Ich wünsche Euch, daß es doch noch eine Möglichkeit gibt, mit dem MH auf dem Platz zu bleiben. Tatsächlich ist es so, daß es selbst für Wohnhäuser keinen Bestandsschutz gibt, auch wenn sie seit Jahrzehnten schon an ihrem Platz standen - und am Ende abgerissen werden müssen. Womöglich kann man einen Kompromiss erreichen: das bestehende MH belassen, solange es bewohnbar ist.
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Also das klingt echt übel was da so vom Amt verlangt wird. Aber meist kann man sich dagegen schlecht wehren. Bei uns finden auch regelmäßig diese Begehungen statt und jedesmal ist es ein anderer Mitarbeiter und jedesmal wird etwas anderes beanstandet :vogel . Unser Platz ist als Freizeitplatz eingetargen soweit ich weiss, somit sind MH`s erlaubt und wir haben da weniger Probleme bei diesen Begehungen aber unsere Nachbarn werden da so manches mal regelrecht trangsaliert . Mal muss eine Holzhütte oder ein Carport weg, mal darf sie / es stehen bleiben... . Besteht denn nicht die Möglichkeit für Euch umzuziehen auf einen Platz auf dem MH`s erlaubt sind???
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Hallo!
Ich möchte hier nur anmerken daß der Begriff MOBILHEIM mit allen seinen Gegebenheiten im Deutschen Gesetz NICHT definiert ist!
Solange es nicht fest mit dem Untergrund verankert, bzw angeschlossen ist ist es beweglich und fällt von daher unter die Vorschriften von Wohnwagen! Im Zweifel kann es sein, daß es alle halbe Jahr bewegt werden muß (wenn es auf privaten Grundstücken steht)
Vor Gericht hat man gute Chancen mit vielen Sachen durch zu kommen (Richtung beweglich) weil die Richter KEINE Gesetze speziell zum Mobilheim vorweisen können. Deswegen herrscht auch soviel Willkür bei den zuständigen Sachbearbeitern.
Rechtsberatung wäre hier wirklich angebracht!
glg Kirsten -
Hallo Razeemah,
Wie ist denn die Sache mit eurem Mobilheim ausgegangen?
Ich frage, weil ich mit meinem Mobilheim aktuell vor einer ähnlichen Situation stehe.
Ich soll einen Nachweis erbringen, dass es sich bei meinem Mobilheim um ein Mobilheim handelt...Wie seid ihr vorgegangen?
Für Tipps bin ich sehr dankbar, denn ich möchte den Platz ungern verlassen müssen
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Da ist waa schief dran. Du solltest das Amt einschalten und alles prüfen
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3 Jahre später..........
Auch hier nach endlosem Hin- und Her: Räumungsverfügung!!!!!! Widersprüche, Bußgeldbescheid, Anhörungen und, und, und.
Wir - 18 Betroffene - sind mit den Nerven am Ende.
Die Aussagen der diversen AmtsvertreterInnen sind widersprüchlich, man weiß nicht was man glauben soll.
Ich hab mich jetzt an die regionale Presse gewendet.
Berichte folgen......
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