dann kommen wir mal zum eigentlichen Thema zurück ....
Gemeinde genehmigt 1. Wohnsitz auf einen Mobilheimplatz
dann kommen wir mal zum eigentlichen Thema zurück ....
Gemeinde genehmigt 1. Wohnsitz auf einen Mobilheimplatz
Das man immer auf euch aufpassen muss
Macht doch einfach ein Thema auf Kosten Mobilheim vs. Wohnungskosten. Würde hier sicherlich den einen oder anderen interessieren
So und nu....
Gemeinde genehmigt 1. Wohnsitz auf einen Mobilheimplatz
Alles, was man nicht schriftlich in den Händen hält, ist nicht beweisbar. Aussage eines Anwalts...
Fakt ist auch, dass zwischen Theorie und Praxis Welten liegen können.
Einfach zum Gemeindeamt gehen und die Adresse ändern lassen. Hat bei uns reibungslos geklappt.
Gruß
Alien
Du kannst dich natürlich ausklinken wann immer du möchtest Buddy, verstehen muss ich das nicht ! Wieso kommt man vom Thema ab, wenn jemand die Kosten anspricht und das diskutiert wird ????
Zumal du Ansichten in den Raum stellst die - zumindest mir - unverständlich sind und dich dann aus dem Staub machst !
Einfach zum Gemeindeamt gehen und die Adresse ändern lassen. Hat bei uns reibungslos geklappt.
Da hast Du aber Glück gehabt. Bei uns funktioniert das nicht.
Ersten mache ich mich nicht aus dem Staub und zweitens erkläre ich dir das gerne nocheinmal wenn du etwas nicht verstanden hast!!?
Aber wenn du die Eingangsfrage nochmals liest und dann den Verlauf, glaube ich das auch du dies versteht.
Nichts für ungut.. Bin gerne bereit bei dem Thema weiter zu machen
ok, ok, nun ist es aber häufig so, das Themen sich selbstständig machen, oder ? ......................Übrigens schön, das du aus dem Staub wieder aufgetaucht bist
Da hast Du aber Glück gehabt. Bei uns funktioniert das nicht.
Vielleicht liegt das am Begriff "Campingplatz"? Unsere neue Adresse im PA enthält nur den Ort, die neue Straße und die Hausnummer. Dass es sich dabei um einen Wohnpark handelt, steht nirgendwo.
Gruß
Alien
Also im Freizeitpak Rodenbach (Landesgrenze Hessen / Bayern ) ist ein erstwohnsitz auch möglich.
Unsere neue Adresse im PA enthält nur den Ort, die neue Straße und die Hausnummer
Das ist bei uns genauso. Nur bei der Kreisverwaltung sind ja die Adressen von den umliegenden Campingplätzen bekannt. Und wenn Du dann versuchst, Dich unter einer dieser Adressen anzumelden, gehen die sofort auf die Barrikaden und sagen NEIN.
Das ist bei uns genauso. Nur bei der Kreisverwaltung sind ja die Adressen von den umliegenden Campingplätzen bekannt. Und wenn Du dann versuchst, Dich unter einer dieser Adressen anzumelden, gehen die sofort auf die Barrikaden und sagen NEIN.
Also sind sämtliche Straßen auf Campingplätzen auf einer "Schwarzen" Liste? Anders kann ich mir das nicht vorstellen.
Na ja, dann muss man wohl nach Ausweichmöglichkeiten suchen. Irgendwo wird sich doch wohl noch ein Briefkasten finden lassen?
Gruß
Alien
Wir sind heute aus Ostfriesland zurück und dort auf dem CP wo wir waren geht der 1. Wohnsitz mit Anmeldung bei der Gemeinde auch
Im alten Forum hatten wir doch schon ein Thema zum 1.Wohnsitz und Bundesländer..
1. Wohnsitz
An den Themen wurde nichts geändert
Guten Morgen
Mal kurz zur Problematik: Man muss unterscheiden zwischen dem Baurecht und dem Melderecht. Zwei völlig verschiedene Angelegenheiten.
Gemäß dem Melderecht mußt Du dich innerhalb einer festgesetzten Frist einwohnermelderechtlich erfassen lassen, wenn Du dich an diesem bestimmten Ort auf Dauer aufhalten möchtest.
Gemäß dem Baurecht darfst Du dich aber nicht auf Dauer auf einem Campingplatz aufhalten, da es sich hier um ein Sondergebiet Erholung/Freizeit handelt, das nur vorübergehend genutzt werden darf.
Gemeinden täuschen da gerne und trennen die Rechtsbereiche nicht sauber, weil sie gerne Neubürger begrüßen. Das Bundesrecht ist aber eindeutig und wird durch die Landesbehörden zunehmend vollzogen. Erst wenn das Stückchen Erde, auf dem Du steht, eine Wohnnutzung erfährt im Bebauungsplan, dann kannst und darfst Du dort wohnen. Fazit: Kein Campingplatz in Deutschland - die Betonung liegt auf Campingplatz gem. §10 BauNVO - darf einen Erstwohnsitz gestatten.
Stover Strand - der neue Bebauungsplan ist online Das Wohngebiet ist jetzt als Sondergebiet nach §11 ausgewiesen und somit kein Campingplatz mehr! Die Gemeinde hat am Recht gedreht und hofft, dass niemand klagt. Einspruchsfrist ist noch bis Mitte nächsten Jahres
Gebe dir in allem Recht,
unser MH-Platz hat den Status des Sondergebietes und wir sind froh darüber. Aber haben den Platz u.a. auch deshalb ausgewählt.