Alles anzeigenEinen guten Start ins Neue Jahr allen hier!
Möchte mal kurz anmerken: Dauercamping ist nicht = Dauerwohnen.
Einen Dauercampingplatz kann man wohl auf jedem x-beliebigen Campingplatz haben. Da verbringt man dann Wochenenden, Freizeit, Urlaub.
Inzwischen gibt es einige Plätze in D und DK, die aus Kostengründen im Winter schließen - auch wenn man dort seinen Dauerplatz hat.
Wenn man auf seinem Dauerplatz dann trotzdem das ganze Jahr über ist (weil inzwischen Rentner z.B.), stört das auch niemanden.
Nur ein ERSTWOHNSITZ darf NICHT angemeldet werden. Aber Vorsicht: es ist strafbar, sich pro forma bei jemand anderem anzumelden. Solange nicht irgendwer darüber stolpert.........
Ich wünsche allen gute Lösungen! Lisbeth
Hallo,
der Beitrag ist zwar schon "etwas" älter, trotzdem möchte ich ihn korrigieren, weil ich es leider anders kenne: auf vielen Campingplätzen ist es so, dass man den Platz als Dauercamper eben nicht das ganze Jahr nutzen darf, sondern nur z.B. bis zu 160 Tagen/Jahr - habe ich leider schon oft gesehen und weiss, dass das auch schon mal durchgesetzt wird (Kündigung durch den Platzinhaber, weil man zu viel da ist).
Viele Grüße
Veanessa