Wir suchen Leute die bei uns, von der Firma Lacet eine Mobilheim kaufen und ein Grundstück pachten wollen. Wer Interesse hat, bitte per PN melden. Der Platz liegt in der Gegend von Barth und Stralsund, 1km südlich vom Bodden.
1. Wohnsitz in Mecklenburg Vorpommern
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Hallo
Nun lesen wir diese Anzeige leider 4 Jahre zu spät. Aber für uns wäre die perfekt. Ist das denn noch aktuell?
Wir wollen möglichst in der nähe der Ostsee ein Mobilheim aufstellen lassen um unseren Lebensabend da zu verbringen.
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Moin, moin, guten Abend,
diesen Platz gibt es nicht. Wegen Querelen unter den Initiatoren ist die Sache geplatzt.
Die Info hab ich mir bei der Gemeinde geholt.
Uns bedrücken zwei andere Probleme: 1. Hauptwohnsitz auf Campingplätzen, 2. Räumingsverfügung wegen nicht erfüllter Auflagen durch den Betreiber.
Damit geh ich jetzt mal in andere Themenbereiche....... Lisbeth
Grundsätzlich ist Dauerwohnen mit Hauptwohnsitz auf Camping-, Wochenend-, Erholungs- und Freizeitplätzen in Deutschland NICHT erlaubt.
Aber in Niedersachsen gibt es einen Platz, wo es erlaubt ist. Ich habe den Betreiber angerufen und gefragt, wie das denn geht. "Das sind ALG-2-Empfänger; die schickt mir die Agentur f. Arbeit, weil die sonst keinen bezahlbaren Wohnraum finden".
Ich habe den Leiter unseres Kreisbauamtes gefragt, wie das denn sein kann. "Die Agentur f.A. ist ein Bundesamt, wir sind nur ein Kreisamt".
Da sträuben sich mir wirklich alle Nackenhaare: Ungleichbehandlung, Verstoß gegen Menschenrecht, Grundrecht und deutsches Grundgesetz.
Baurecht, Melderecht, Sozialrecht sind drei sich widersprechende, teils einander ausschließende Gesetze. Mir erscheint im Moment unsere ganze Demokratie wie ein Kaspertheater. Wir steuerzahlenden Bürger werden überhaupt nicht mehr gefragt, über unsere Köpfe hinweg werden Entscheidungen getroffen, wir können nicht wirklich ein selbstbestimmtes Leben führen. Und wir Alten/Rentner schon mal gar nicht.
Ich hab mich bisher nie mit Bau- und Melderecht befassen müssen, da ich früher Mieterin war und später Gebrauchthäuser gekauft habe.
Ich würde sehr gerne mit Betroffenen und Engagierten eine Petition an die Bundesregierung richten. Wie geht sowas, wer hat Ahnung davon?????
Vielleicht können wir so kurz vor den Wahlen noch jemanden festnageln???
Allen Interessierten eine Gute Nacht mit traumhafter Eingebung! Lisbeth -
Moin
Du hast geschrieben:
*Grundsätzlich ist Dauerwohnen mit Hauptwohnsitz auf Camping-,
Wochenend-, Erholungs- und Freizeitplätzen in Deutschland NICHT erlaubt.
Aber in Niedersachsen gibt es einen Platz, wo es erlaubt ist. Ich habe
den Betreiber angerufen und gefragt, wie das denn geht. "Das sind
ALG-2-Empfänger; die schickt mir die Agentur f. Arbeit, weil die sonst
keinen bezahlbaren Wohnraum finden".*Das sind "reine Ausnahmegenehmigungen" die eine (Stadt / Kreis /Land) in Kraft setzen kann und auch ohne Begründungen wiederrufen kann !
Natürlich sieht gleiches Recht für ALLE anders aus ,aber, Ausnahmen bestätigen die Regel , "Justizia ist halt blind "
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Auf meine Anfrage beim Bundesbauministerium Anfang Oktober erhielt ich diese Antwort:
---"Das dauerhafte Wohnen auf Campingplätzen ist bauplanungsrechtlich grundsätzlich nicht zulässig. Campingplatz- und Ferienhausgebiete sind gemäß § 10 Baunutzungsverordnung (BauNVO) Sondergebiete, die der Erholung dienen. Prägendes Merkmal in einem Sondergebiet nach § 10 BauNVO ist das gelegentliche Wohnen während der Freizeit.
Der Ausweisung eines der Erholung dienenden Sondergebiets liegt in der Regel der planerische Wille der Gemeinde zugrunde, Erholungssuchenden zeitweise entsprechende Unterbringungsmöglichkeiten – insbesondere in landschaftlich oder touristisch reizvoller Lage – zur Verfügung zu stellen. Diesem planerischen Willen widerspricht das Dauerwohnen.
Das Dauerwohnen unterscheidet sich nicht nur im Wohnverhalten des Einzelnen vom Freizeitwohnen (z. B. im Hinblick auf den morgendlichen Aufbruch zur Arbeits- oder Ausbildungsstätte und die damit verbundene Unruhe). Das Dauerwohnen stellt regelmäßig auch höhere Anforderungen an die Erschließung und an die Bereitstellung kommunaler Dienstleistungen (z. B. Müllentsorgung). Mit einer erweiterten Ermöglichung eines kombinierten Wohn- und Erholungsgebietes – auch bei einer nur ausnahmsweisen Zulässigkeit des Dauerwohnens – kann dieser Charakter eines Erholungsgebietes bedroht sein. Auch die von den Gemeinden zu beachtenden regionalplanerischen Vorgaben können einer entsprechenden Ausgestaltung von Erholungsgebieten entgegenstehen.
Ob ein bisheriges Campingplatzgebiet oder ein Teil durch einen Bebauungsplan, der das Wohnen gestattet, überplant werden kann, kann grundsätzlich nur die zuständige Gemeinde prüfen. Ein Aufsichts- oder Weisungsrecht des Bundes besteht nicht."---Also machbar ist es schon. Das Planungsverfahren kostet u.U. eine Menge Geld, das Gemeinden oft nicht aufbringen können und das deshalb anders beschafft werden muss. Und man muss schon mit den diversen Abteilungen des Kreis- und Amtsbauamtes überzeugende und klärende Gespräche führen. Geht aber, wenn man den richtigen Ton trifft und Argumente hat. Wir haben die Betreiber dabei unterstützt und es scheint Früchte zu tragen.
Ich will mich hier weiß Gott nicht als Expertin darstellen. Wir haben uns Tage und Nächte durch die Gesetze und Bestimmungen gearbeitet. Ich glaube, wir haben uns einen gewissen Fundus an Kenntnis erarbeitet. Wenn jemand das ergänzen oder korrigieren möchte - bitte, gerne.
Ich wünsche Euch allen eine friedliche Advents- und Weihnachtszeit! Lisbeth
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