Ich denke mal, das die Versicherung die Definition "NEUWERT" sicherlich positiv für sich auslegt.
Neuwertiger Zustand bedeutet für mich....so wie das MB zum Zeitpunkt der Zerstörung war.......und kein "NEUES MB" !!!!
bitte mal einen Link zu dem : Bitte schauen Sie sich den §1 Abs 4 der Zusatzbedingungen auf der Seite 81 an.
§1 Abs. 4. Es werden im Schadensfall die ortsüblichen Wiederherstellungs- oder Wiederbeschaffungskosten für den/das fix bzw. ständig auf
Campingplätzen abgestellte(n) und nicht zum Straßenverkehr zugelassene(n) Wohnwagen oder Mobilheim inkl. Schutzdach, Dauerstandzelt, Fußboden und Sat-Anlage gleicher Art und Güte
im neuwertigen Zustand ersetzt.