Bin auch bei der Europeeschen versichert. Habe die staa veilig gewählt, da kommt alle 3 Jahre ein Prüfer und kontrolliert Gas, Elektro und Wasser, dafür gibt es 15% Rabatt auf die Prämie. Die Keuring (Prüfung) kostet alle 3 Jahre rund 90,00.
Chalet ist für 50TE, Inventar. Terrasse etc. 5TE. Muss ich sicher nächstes Jahr erhöhen.
Prämie rund 240 EUR.
Mobilheim Versicherungen
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Hallo zusammen, einwichtiger Aspect ist hier Dievermietung. Solltet ihr Vermieten wird Die Prämie in der Regel um rund 50% ansteigen.
Gruss Horst
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Also wir haben uns jetzt für die entschieden, die ich oben schon verlinkt habe. 60.000 Euro Mobilheim, 9000 Euro Inventar und das für 160 Euro im Jahr.
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Danke für den Tipp Birger S...die werde ich für unser neues Mobilheim auch nehmen.......habe im Internet nichts günstigeres gefunden.
LG Corinna -
Als wir 2013 unser MH gekauft haben (ca. 20 Jahre alt) wollte uns die Versicherung von dem Vorbesitzer nicht. Er nimmt keine deutschen Kunden(?). Wir haben bei unserem deutschen Versicherer gefragt und auch bei anderen deutschen, aber die wollten kein MH was fest in Holland bleibt versichern. In der Not (alles ging ziemlich schnell) haben wir den ADAC gefunden und dort eine Versicherung abgeschlossen. Können wir da bleiben? Was habt ihr über die ADAC Versicherung für MH gehört - oder sollen wir wechseln? Wir müssten nach Umbauten die Versicherungssumme sowieso erhöhen.
Vielen Dank und viele Grüße
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- Offizieller Beitrag
Hallo Maggy,
fragen doch einfach mal bei Herrn Rosier an, was er nimmt. Er ist ein niederländischer Makler, der auch sehr gut deutsch spricht.
Dann vergleiche mal die Preise.
Mobilheim, Chalet, Boot versicherung fur die Niederlande, Deutschland, Belgien und Luxemburg, Online ein angebot anfordernViele deutsche Versicherungen haben mit Objekten in den Niederlanden bzw. sonstigem Ausland ein Problem.
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Danke für den Tipp Andreas, die Frage ist auch, wie die Versicherung sich verhält im Schadensfall. Hat da jemand Erfahrung mit dem ADAC? Ich zahle lieber etwas mehr, wenn der Versicherer reell ist. Und ist der Versicherer gut der hier vorgeschlagen wird?
LG Bettina -
- Offizieller Beitrag
Dahinter verbirgt sich die Europäische.
Ich habe noch nichts schlechtes davon gehört.
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Also jede Versicherung ist nur so gut wie es das "Kleingedruckte" zulässt. Kommts zu einem großen Schaden, werden als erstes die Bedingungen und die Ausschlüsse geprüft.
Dann ist schon gut wenn man eine Versicherung hat, die zumindest ein paar positive Klauseln enthält.
Zum Beispiel haben viele Versicherer eine Zeitwertregelung im Vertrag (manche von Haus aus und manche ab einem bestimmten Alter).
Da macht es im Schadensfall schon mal viel Geld aus, wenn man den Neuwert versichert hat.Weiterhin sind bei vielen die Gefahren eingeschränkt und zahlen meist nicht bei Überschwemmungen oder Erdrutsch.
Daher empfehle ich unsere Mobilheim-Spezial-Police, denn diese hat den Rundumschutz im Komplettpaket zum Neuwert.
Grüße A. Kellert
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Das heißt also: Wir haben unser Mobilheim für z.B. 10.000 Euro gebraucht gekauft (20 Jahre alt) und wenn das durch irgendwas zerstört wird, dann zahlt die Versicherung ganze 45.000 Euro?
Na das ist ja nett! Wers glaubt wird selig!
Warum steht in der Police unter Punkt 2a"...sowie im Totalschadensfall die ortsüblichen Wiederherstellungskosten..."? Keine Rede von Neuwert... nur beim Hausrat, nicht beim Mobilheim!Lustig was z.B. unter §3 Punkt 4 alles nicht versichert ist: Zum Beispiel Erdbeben, Schneedruck, Lawinen oder eben ERDRUTSCH! Warum bemängelst Du, daß bei anderen versicherungen Erdrutsche nicht bezahlt werden, Deine Versicherung zahlt das aber genau so wenig? Und unter anderen § geht das weiter... sehr, sehr viel ausgeschlossen!
Wie Du schon geschrieben hast: Jede Versicherung ist so gut wie das Kleingedruckte... Stimmt!
O)der wo steht in der Police, daß tatsächlich der Neuwert des Mobilheims bezahlt wird, auch bei Überschwemmungen oder Erdrutschen, so wie Du es als Beispiel genannt hast? Zeig mir die Stelle, wenn ich es übersehen habe und mich hier täusche!
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Hallo Birgers,
Neuwert bedeutet, der Versicherer ersetzt den Gegenstand zum Wiederbeschaffungspreis im neuwertigen Zustand in gleicher Art und Güte. Heist im Schadensfall wird nicht der Zeitwert angesetzt.
"Was den Punkt 2a betrifft, so muss man auch weiterlesen, denn da wird ja auch auf den Abschnitt A §11 Abs 1c (Seite 17) verwiesen und dort steht genau wie oben geschrieben drin"
Der §3 Punkt 4 bezieht sich nur auf Leitungswasserschäden und die VERSICHERTEN NATURGEFAHREN wie Überschwemmung und Erdrutsch etc. findet man in § 4 auf Seite 13.
>>> Also bitte erst alles richtig lesen oder anfragen bevor man sich über eine Sache negativ äußert.
Vielen Dank im voraus.
Es grüßt André Kellert
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Danke für die Antworten!
ZitatNeuwert bedeutet, der Versicherer ersetzt den Gegenstand zum Wiederbeschaffungspreis im neuwertigen Zustand in gleicher Art und Güte. Heist im Schadensfall wird nicht der Zeitwert angesetzt.
Ja, aber wo steht das in der Police? Unter §11 1c steht nur "sonstige Sachen" werden zum Neupreis wiederbeschafft. Ist das Mobilheim eine "sonstige Sache"? Wohl kaum... Nur bei 1b wird das Mobilheim konkret angesprochen und da steht nichts von "Neuwert"! Ich bitte um Erklärung!
ZitatDer §3 Punkt 4 bezieht sich nur auf Leitungswasserschäden und die VERSICHERTEN NATURGEFAHREN wie Überschwemmung und Erdrutsch etc. findet man in § 4 auf Seite 13.
OK, da haben Sie recht! Warum steht bei Überschwemmung und Erdrutsch "wenn gesondert vereinbart"? Ist das bei den knapp 13 Euro nun dabei oder muß das noch zusätzlich vereinbart werden?
Interessant ist da natürlich auch der Selbstbehalt von 10%, maximal 5000 Euro. Kenn ich so auch nicht... -
Danke für die Antworten!
Ja, aber wo steht das in der Police? Unter §11 1c steht nur "sonstige Sachen" werden zum Neupreis wiederbeschafft. Ist das Mobilheim eine "sonstige Sache"? Wohl kaum... Nur bei 1b wird das Mobilheim konkret angesprochen und da steht nichts von "Neuwert"! Ich bitte um Erklärung!
Bitte schauen Sie sich den §1 Abs 4 der Zusatzbedingungen auf der Seite 81 an.OK, da haben Sie recht! Warum steht bei Überschwemmung und Erdrutsch "wenn gesondert vereinbart"? Ist das bei den knapp 13 Euro nun dabei oder muß das noch zusätzlich vereinbart werden?Interessant ist da natürlich auch der Selbstbehalt von 10%, maximal 5000 Euro. Kenn ich so auch nicht...
Freut mich. Ist aber bei Elementarschäden - wenn diese mitversichert sind - schon üblich. Findet man aber halt nicht bei den Camping- bzw. Mobilheimversicherungen.
In unsere Mobilheim-Spezial-Police sind die Elementarschäden im Paket enthalten für 12,54 Euro / Monat entahlten - siehe auch unsere Leistungsbeschreibung unter http://www.mobilheim-versicherung24.de
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Ah, jetzt seh ich erst Ihre fett markierten Zusätze in meinem Zitat....
Auf Seite 81 -.- Ja, so weit hab ich nicht geschaut! Finde das sehr unübersichtlich. Warum wird das nicht direkt an den richtigen Platz geschrieben?Gut, dann will ich nichts gesagt haben...
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Ah, jetzt seh ich erst Ihre fett markierten Zusätze in meinem Zitat....
Auf Seite 81 -.- Ja, so weit hab ich nicht geschaut! Finde das sehr unübersichtlich. Warum wird das nicht direkt an den richtigen Platz geschrieben?Gut, dann will ich nichts gesagt haben...
Ja das mit den "1000" Seiten finden wir jetzt auch nicht wirklich glücklich geregelt, aber die Bedingungen schreiben nun mal leider die Versicherer.
Wir sind aber gerade mit dem Versicherer dran, dass eine oder andere nochmal zu verbessern bzw zu erweitern und hoffen auch, dass dabei die Bedingungen überarbeitet und gekürzt werden.
Wünschen schönes Wochenende.
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Das wäre lobenswert!
Danke, Ihnen auch ein schönes Wochenende! -
@ Mobilheimpolice wo findet man denn die Police, möchte mich dort mal näher informieren.
Kann mir nicht vorstellen, dass ich z.B. ein gebrauchtes MB von angenommen 20.000.-€ zum Neuwert von 40.000.-€ ersetzt bekomme.
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Ich denke mal, das die Versicherung die Definition "NEUWERT" sicherlich positiv für sich auslegt.
Neuwertiger Zustand bedeutet für mich....so wie das MB zum Zeitpunkt der Zerstörung war.......und kein "NEUES MB" !!!!
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@ Mobilheimpolice wo findet man denn die Police, möchte mich dort mal näher informieren.
Kann mir nicht vorstellen, dass ich z.B. ein gebrauchtes MB von angenommen 20.000.-€ zum Neuwert von 40.000.-€ ersetzt bekomme.
Hallo Heinz. Auf der Internetseite http://www.mobilheim-versicherung24.de
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Hallo Heinz. Auf der Internetseite http://www.mobilheim-versicherung24.de
bitte mal einen Link zu dem : Bitte schauen Sie sich den §1 Abs 4 der Zusatzbedingungen auf der Seite 81 an.
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