Der CP-Besitzer hat es nicht von sich aus umgelegt, um es loszuwerden, sondern das Besteuerungsverfahren wurde halt geändert. Das wurde in der Satzung der Gemeinde Heringsdorf so verankert. Die Zweitwohnungssteuer war der zweite Schritt, nachdem die Erhebungsbögen für die Grundsteuer ausgefüllt werden mussten. Läuft bei uns alles über Amt Oldenburg i.H.
Zweitwohnungssteuer fällt jährlich an. Die Touristenabgabe (welche nur rund ein Drittel davon betragen hatte) ist dafür weggefallen. Sonstige Kurtaxe oder so gibt es auch nicht.
Erstwohnsitz können wir aber auf dem Campingplatz nicht anmelden.