Hallo Fellnase,
sorry, aber ich lese daraus dass doch Grunderwerbssteuer erhoben werden darf.
Wiederum wundert mich dann dieser Satz vom Immobilienmarkler.
Die nächste Frage wäre dann, wer kann einen verbindlich Auskunft über Grunderwerbssteuer geben wenn man ein neues MoBi auf einem CP aufstellt ?
Der Platzbetreiber muss warscheinlich bei den Behörden Meldung machen, und was die daraus machen ist deren Sache.
Dann ist so ein Kauf ein Lotteriespiel !
Kauft man füt 60.000 € ein MoBi und wird dann mit einer Rechnung über Grunderwerbssteuer von 3900 € (bei 6,5%) überrascht.
Schöne Schei.... sage ich nur.
Klärt mich bitte auf, wenn ich diesen Gesetzestext falsch interpretiere !
Bis dann
Fiete