Danke Fiete05,
damit wurde mir erneut bestätigt, dass die Steuergesetze in den einzelnen Bundesländern fast identisch sind (bis auf prozentuale Unterschiede).
GrESt-Pflicht entsteht nur, wenn jemand ein Mobilheim auf Pachtgrundstück direkt übernimmt vom Vorgänger gegen Entgeld –vg. § 2 GrEStG
Wenn Sie
ihr Mobilheim so gut isolieren, dass es immer –also bei Minusgraden bewohnbar ist‐ dann wird es u. U. wie ein Einfamilienhaus bewertet.
Ja ja, die Isolierung.
Deshalb auch Kaufvertrag beim FA einreichen. Da stand alles drin...
MfG
Alien